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TÜV § 21 – § 23 STVZO

Im Folgenden finden Sie eine Richtlinie zur Erlangung des begehrten Oldtimerkennzeichens (H-Gutachten). § 21 und § 23 STVZO beinhalten das Regelwerk zur Einzel-Inbetriebabnahme von Fahrzeugen, die noch nie in der EU zugelassen waren, und wo ein H-Kennzeichen gewünscht ist.

Wir bieten diesen mehrwöchigen Full-Service für unsere Kunden an, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die bei US-West-Coast-Classics erworben wurden. Wer etwas Geld sparen möchte, der kann diesen Umbau auch in Eigenregie durchführen. In diesem Falle leisten wir Unterstützung sowie eine detaillierte Erstberatung beim Kauf. Was wird benötigt:

  • Technisches Datenblatt des TÜV SÜD
  • TÜV § 21 STVZO Umrüstung zur Einzelabnahme
  • TÜV § 23 STVZO Oldtimergutachten
  • Kurzwertgutachten zur Versicherungseinstufung

§ 21 STVZO Einzelabnahme:

Wurde ein Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen, so ist nach § 21 STVZO eine Einzelinbetriebabnahme erforderlich. Basis für den Fahrzeugschein liefert das technische Datenblatt des TÜV-Süd. Es beinhaltet alle spezifisch-technischen Daten, die der amtlich anerkannte Prüfer zur Abnahme benötigt.

§ 23 STVZO Oldtimergutachten:

Beinhaltet das Oldtimer-Gutachten des TÜV-Rheinland. Hier wird nach erfolgreicher Vollabnahme festgelegt, ob der in Rede stehende Wagen als “oldtimerwürdig” einzustufen ist. Je originaler ein Fahrzeug, desto eher wird die “oldtimerwürdigkeit” mit “JA” bewertet.

K.O. Kriterien:

Auch wenn man es gelegentlich auf unseren Straßen und gerne auf Bildern sieht, so sind viele Umbauten nicht historisch und somit nicht zulassungsfähig. Der Katalog des TÜV Süd bietet eine detaillierte Übersicht. Die wichtigsten VERBOTE im Folgenden:

  • Gasanlagen
  • Alufelgen (sofern diese damals nicht als originale OEM Option zu erwerben waren, i.d.R. max. 15 Zoll)
  • Klimaanlagen mit altem, umweltschädlichen FCKW (z.B. R12)
  • Übertriebene Tieferlegungen
  • Paint Brush Lackierungen
  • Nicht historische Umbauten
  • u.v.m……

Diese Übersicht ist als Hilfestellung und nicht als Regelwerk zu verstehen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.